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27.01.2013

Anbei ein Fall, wo die Krankenkasse die Operation des Lipödemes nicht bezahlen will, letztendlich aber doch muss. Interessant ist hierbei die Argumentation der Richter. Gerichtsurteile wie diese, wenn auch in Deutschland, machen Mut, den Gang vor Gericht zu wagen, wenn die Krankenkasse nicht bezahlen will. Lipödem an beiden Beinen – Krankenkasse lehnte die Kosten vorerst ab Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.02.2004 – S30/25 KR 2369/02 - Eine noch relativ junge Frau litt an beiden Beinen unter einem Lipödem, das auch Reiterhosen oder Säulenbein genannt wird. Es handelt sich um eine ungewöhnliche Fettanhäufung, bei dieser Patientin an beiden Beinen, die mit einer starken Hämatomneigung (Bluterguss) einhergeht. Die Krankheit betrifft vorwiegend Frauen, es wird eine genetische Ursache vermutet. Es ist nicht nur das Schönheitsbild der Beine, das gravierend darunter leidet, sondern es befinden sich in diesem Gewebe starke Wassereinlagerungen, die zu starkem Druckgefühl führen. Die Patientin wollte von ihrer Krankenkasse eine Liposuktion, also eine Fettabsauung, bezahlt bekommen. Da diese sich aber nicht im Leistungskatalog befindet, lehnte die Krankenkasse ab. Sie müsste die Behandlung (EUR 5212) selbst bezahlen. Die Frau hatte dieses Geld nicht und ging vor Gericht, wo die Krankenkasse letztendlich die Kosten übernehmen musste. Die Krankenkasse berief sich mit ihrer Weigerung darauf, dass die Liposuktion eine neuartige Behandlungsmethode wäre und der Bundesausschuss der Krankenkassen diese Behandlung nicht anerkannt hat, weswegen sie auch nicht im Leistungskatalog stehe. Da die Krankheit der Klägerin sehr selten sei, befand das Gericht nach Lesen des Gutachtens, dass es sich durchaus um eine seriöse Methode handelt. Alternativtherapien gäbe es nicht und das dauerhafte Tragen von Kompressionsstrümpfen trage nicht zur Heilung bei, sondern diene nur dem Schönheitsbild. Durch das Leiden der Patienten sei eine Behandlung dringend erforderlich. Ein Lipödem ist zu verstehen als eine Vermehrung von Unterhautfettgewebe und Ödem, vorwiegend an Ober-und Unterschenkeln. Die seltene Erkrankung tritt fast nur bei Frauen auf, die genaue Ursache ist unklar. Bei nicht zu sehenden Lipödemen, die beschwerdefrei sind, macht eine Therapie keinen Sinn, während stark hervorstechende Lipödeme professionell behandelt werden müssen. Eine der Therapien ist das Anpassen eines Kompressionsstrumpfes, der meist ein Leben lang getragen werden muss. Es ist nachgewiesen, dass eine Fettabsaugung mit einer dünnen Kanüle die beste Methode ist, auch in Anbetracht der Schonung der Lymphgefäße. Festgestellt wurde außerdem, dass Diäten und Abmagerungskuren in diesem Fall nichts bringen, auch eine Entwässerungstherapie bleibe offen. Infolgedessen musste die Gmünder Ersatzkasse die Kosten für eine Fettabsaugung aufgrund des bestehenden Lipödems übernehmen, da auch hinsichtlich von Alternativtherapien nichts in Frage komme. Die Klägerin habe Anrecht auf Kostenerstattung wegen Systemversagen, die Voraussetzungen waren gegeben.

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Wir verstehen, dass die Behandlung eines Lipödems wohl überlegt sein will. Gerne nehmen wir uns deshalb die Zeit, um Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstkonsultation alle Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin in der LIPÖDEMCLINIC. 

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